Die Armenier, die nicht umsiedeln mussten

Die Umsiedlung umfaßte nicht alle Armenier. Am Anfang war ein Teil der in manchen Gebieten ( Urfa, Germis, Birecik, Erzurum, Aydin, Trabzon, Edirne, Canik, Çanakkale, Adapazari, Aleppo, Bolu, Kastamonu, Tekirdag, Konya, Kara hisar-i Sahip ) lebenden Armenier, von der Durchführung ausgeschlossen. Aber nachdem auch sie sich in Gewalttaten einmischten, wurde ein Großteil von ihnen umgesiedelt. Kranke und blinde Menschen, Katholiken, Protestanten, Soldaten und deren Familien, Beamten, Händler, manche Arbeiter und Meister wurden nicht umgesiedelt. In Telegrammen an die Provinzen wurde unterstrichen, daß Kranke, Blinde, Behinderte und alte Menschen nicht umgesiedelt und ins Stadtzentrum verlegt werden müssen.

In den Telegrammen vom 2. August 1915 und 15. August 1915 an die Provinzen wurde bekräftigt, daß katholische und protestantische Armenier von der Umsiedlung ausgeschlossen sind. Ferner wurden die Verwaltungen aufgefordert, die Zahl der Armenier in den jeweiligen Städten mitzuteilen. Diese Armenier wurden in Städten innerhalb der Provinzen angesiedelt.  Die versehentlich Umgesiedelten, wurden in der Provinz angesiedelt, in der sie sich gerade befanden. Doch alle der von der Umsiedlung ausgeschlossenen Armenier, egal ob katholisch oder protestantisch wurden überführt, falls sie in schädliche Aktionen verwickelt waren.

Gemäß Befehl vom 15. August 1915 wurden Offiziere und Sanitäter in der osmanischen Familie sowie ihre Familien nicht umgesiedelt. Ferner waren die armenischen Mitarbeiter der Osmanli Bank, der Regieverwaltung und einiger Konsulate von der Maßnahme ausgeschlossen, solange sie der Regierung treu waren.

Waisenkinder und Witwen wurden nicht umgesiedelt und in Waisenhäusern sowie in Dörfern unter Schutz genommen, die vom Staat auch finanziell unterstützt wurden. Kinder, die während der Umsiedlung ihre Eltern verloren hatten, wurden in die Waisenheime in Sivas aufgenommen. Am 30. April 1916 wurde für die schutzbedürftigen armenischen Familien ein allgemeiner Befehl veröffentlicht. Darin wurde die Ansiedlung der Familien, deren Männer überführt wurden oder beim Militär waren, in Dörfer und Ortschaften, wo ausschließlich nur Armenier als Ausländer lebten, angeordnet.

 Die Verpflegungskosten dieser Menschen sollten aus dem Auswandererfond gedeckt werden. Kinder im Alter von bis zu zwölf Jahren, sollten bei reichen moslemischen Familien untergebracht und von ihnen in die Schule geschickt werden, falls es keinen Platz in den Waisenhäusern in der jeweiligen Provinz gab. Für nicht reiche moslemische Familien wurden 30 kurus aus dem Auswandererfond als Unterstützung gezahlt. Ferner durften junge oder verwitwete armenische Frauen, mit eigenem Willen, moslemische Männer heiraten.

QUELLE: Halaçoglu, Prof. Dr. Yusuf, Ermeni Tehcirine Dair Gerçekler ( 1915 ), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.

FUSSNOTE 1) Sifre kalemi. , nr. 54-A/155; 56/114; nr.56/225; nr.56/226; nr. 57/89; nr. 57/177; nr. 59/218 2) Sifre kalemi. , nr. 54-A/271; 55-A/272 (22 Juli 13331/ 4 August 1914 ) 3) Sifre kalemi. , nr. 56/27; nr. 67/186. 4) Sifre kalemi. , nr. 54-A/251; nr. 55/20 5) Sifre kalemi. , nr.56/112 (6 September1331 / 19 September 1915, nach Stadt Konya) 6) Darüber wurden am 13. September 1331/26. September 1915 nach Sivas (Sifre kalemi. nr 56/176) Mamuretülaziz und Diyarbakir (Sifre kalemi., nr. 56/172); am 1. Tesrinisani 1331/14. November 1915 nach Konya (Sifre kalemi., nr.58/2 und Ankara (Sifre kalemi., nr. 58/159)Telegramme geschickt. 7) Im August 1331/ am 2. September 1915 wurde ein betreffendes Telegramm nach Adana geschickt. (Sifre kalemi., nr. 55-A/23 ) 8) Sifre kalemi., nr. 55/18. 9) Sifre kalemi., nr. 56/36 ( 3 September 1331/16 September 1915 ) nr.56/243 ( 17 September 1331 / 30 September 1915) nr. 56/360 ( 28 September 1331 / 11 Oktober 1915 ) 10) Sifre kalemi., nr. Nr. 54/411; nr. 54/450; nr. 54-A/325 11) Sifre kalemi., nr. 61/18-20. 12) Dieser Befehl wurde nach Adana, Erzurum, Edirne, Aleppo, Hüdavendigar, Sivas, Diyarbakir, Mamuretülaziz, Konya, Kastamonu, Trabzon, Izmit, Canik, Eskisehir, Karahisar-i sahip, Maras, Urfa, Kayseri, Nigde (Sifre kalemi., nr. 63/147 und am 17. Mai 1332/ 30. Mai 1916 Stadt nach Ankara (Sifre kalemi., nr. 64/162 ) geschickt.