Abkommen von Haghio Stephanos und Berlin

Nachdem das Osmanische Reich in die Periode der Rückentwicklung geriet, hatten die Völker, die das Reich darstellten, mit der Förderung von Russland, England, Frankreich und dem österreichisch-ungarischen Reiches nacheinander mit dem Kampf um ihre Unabhängigkeit begonnen und waren dabei erfolgreich geworden.

Diese Entwicklungen stellten auch ein Beispiel für die Armenier dar. Sie leiteten mit der finanziellen und moralischen Unterstützung derjenigen, die das Osmanische Reich teilen wollten, regionale Aufstände ein. Somit sprach man ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts von einer "Armenier Frage".

Das zaristische Russland, das sich in dieser Periode zunehmend als ein bedeutender Staat hervorhob, sah das Herrschaftsgebiet des Osmanischen Reiches als ein natürliches Expansionsgebiet an und folgte dem Ziel, über die Osmanen an in den Süden zu gelangen. Dessen wesentliche Methode war neben dem Krieg, die Rolle des Beschützers der christlichen Völker unter der Herrschaft der Osmanen zu spielen. Andererseits beabsichtigten England und Frankreich, die anderen beiden bedeutenden Mächte der Periode, die Armenier für das Evangelium und Katholizismus zu gewinnen und hatten in diesem Zusammenhang 1830 die armenisch-katholische und 1847 die armenisch-evangelischen Kirchen in Istanbul gründen lassen. Hinter diesem Interessen Russlands, Englands und Frankreichs für die osmanischen Armenier lag hauptsächlich unter der Erscheinung des Beschützers der Minderheiten die Absicht, sich in die inneren Angelegenheiten des osmanischen Staates einmischen zu können und das Reich zu teilen.

Den Armeniern wurde die Gründung eines armenischen Staates im Süden Anatoliens versprochen. Der Anteil der armenischen Einwohner unter der Gesamtbevölkerung lag bei etwa 15 Prozent. In Bitlis zum Beispiel, wo sie am meisten angesiedelt waren, machten sie weniger als Eindrittel der Bevölkerung aus.

Falls nach einem Ausgangspunkt für die "Armenier Frage" gesucht werden sollte, dann finden man ihn im Abkommen von Haghio Stephanos sowie in der Berliner Konferenz nach dem Osmanisch-Russischen Krieg zwischen 1875-77. Artikel 16 des Abkommens von Haghio Stephanos, das nach dem Osmanisch-Russischen Krieg unterzeichnet wurde, lautet wie folgt:

"Die Räumung der russisch besetzter Gebiete in Armenien, die eigentlich dem osmanischen Staat überlassen werden müssen, können zu den freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern schaden. Aus diesem Grund garantieren wir, dassdie Umstände für die Armenier in ihren Wohnorten verbessert und deren Sicherheit gegen die Kurden und Tscherkessen gewährleistet wird."

Obwohl diese Bestimmung des Abkommens die Armenier, die auf eine vollständige Unabhängigkeit hofften, nicht vollkommen befriedigte, war sie hinsichtlich der Erwähnung der "Armenier Frage" zum ersten Mal in einem internationalen Dokument und hinsichtlich der Existenz einer Region, die "Armenien" genannt wurde, von großer Bedeutung. Ferner umfasste Artikel 61 des Berliner Abkommens, das im Anschluss an den Berliner Kongress 1878 unterzeichnet wurde, anstelle der Artikel 16 des Abkommens von Haghio Stephanos die folgende Bestimmung:

"Die osmanische Regierung verpflichtet sich, in den Provinzen, deren Bevölkerung aus Armeniern besteht, den Frieden und die Sicherheit der Armenier gegenüber den Tscherkessen und Kurden, wie es die lokalen Bedürfnisse erfordern, zu gewährleisten, und da die osmanische Regierung diesbezüglich zu treffende Maßnahmen den anderen Staaten mitteilen wird, werden diese Staaten in der Lage sein, die Umsetzung der genannten Maßnahmen zu verfolgen."

Mit dieser Bestimmung des Berliner Abkommens wurde ausländischen Mächten das Recht eingeräumt, sich in die türkisch-armenischen Beziehungen einzumischen.