Gleich nach dem ersten Weltkrieg, infolge der Besetzung von Istanbul und anderen Gebieten durch die Armeen der Ententestaaten wurden ein paar hundert osmanische politische und militärische Führer und Gebildete mit der Beschuldigung Kriegsverbrechen begangen zu haben, von den Briten auf die Insel Malta geschickt und verhaftet worden. Die Regierung in Istanbul hat um das Sultanat und die eigene Existenz wahren und die Partei für Einheit und Fortschritt, die in den letzten zehn Jahren das Imperium verwaltete und die Regierung beherrschte, ausschalten zu können, war in jedem Thema bereit mit den Besatzungsmaechten zu kollaborieren.
"Ich bedauere es, Ihnen mitzuteilen, dass es überhaupt kein Dokument gegen die auf Malta inhaftierten Türken gibt... Es ist kein konkreter Fall vorhanden, der als Beweismaterial dienen könnte... Die entsprechenden Berichte beinhalten keine Angaben die die Informationen der majestaetischen Regierung über Türken bestaetigen könnten..."
Letzten Endes wurden in den osmanischen Archiven umfangreiche Forschungen eingeleitet, um Beweise gegen die Partei für Fortschritt und Einheit oder die in Istanbul und auf Malta gefangen gehaltenen Personen zu finden. Doch konnten dem Gericht weder Beweise gegen die Regierung in Istanbul noch gegen die auf Malta verhaftete Personen eingereicht werden. Die britische Regierung hat in ihrer Hilflosigkeit in den eigenen Archiven und den US-Archiven in Washington Berichte untersucht, doch keinen Nachweis über die Behauptungen finden können.
In der Nachricht vom britischen Botschafter in den USA R. C Craigie vom 13. Juli 1921 an Lord Curzon steht folgendes:
"Ich bedauere Ihnen mitteilen zu müssen, dass es überhaupt kein Dokument gegen die auf Malta inhaftierten Türken gibt... Es ist kein konkreter Fall vorhanden, der als Beweismaterial dienen könnte... Die entsprechenden Berichte beinhalten keine Angaben, die die Informationen der majestaetischen Regierung über Türken bestaetigen könnten..."
Am 29. Juli 1921 haben die Rechtsberater in London beschlossen, dass die Beschuldigungen gegen die auf der Liste im Außenministerium stehenden Personen zur Haelfte politische Bedeutung tragen und das sie aus diesem Grund wegen Gewalttaten gegenüber britischer Kriegsgefangenen waehrend des Kriegs auf den Antrag der britischen Rechtsberater unter anderen Umstaenden als die türkischen Kriegsverbrecher verurteilt werden sollen. Außerdem, erklaerten die Rechtsberater in London "Bisher gab kein Zeuge eine Aussage ab, die die Gefangenen belastet und die Beschuldigungen beweist. Ferner ist unklar, ob überhaupt ein Zeuge gefunden werden kann. Es ist auch unnötig zu erwaehnen, wie schwer es ist, nach solange Zeit einen Zeugen in Armenien zu finden, das sehr weit entfernt liegt und sehr schwer zu erreichen ist."
Schliesslich wurden die auf Malta Inhaftierten Ende 1922 ohne irgend eine Anklage freigelassen.
Zu diesem Zeitpunkt wurde in der britischen Presse einige Dokumente veröffentlicht, die die osmanische Regierung des angeblichen Völkermordes beschuldigten und versuchten diese Beschuldigungen zu beweisen. Es wurde behauptet, dass die genannten Dokumente in den osmanischen Behörden in Syrien von den britischen Besatzungskräften unter der Leitung von General Allenby gefunden wurden. Doch stellte sich später bei den Ermittlungen des britischen Aussenministeriums heraus, dass diese Dokumente nicht von der britischen Armee gefunden wurden, sondern von der nationalistischen Armenier-Delegation in Paris an die alliierten Delegationen geschriebene und erfundene Dokumente waren.
QUELLEN: 1) PRO. FO. 13. Juli 1921, 371 / 6504 / E. 8519 2) Foreign Office, 29. Juli 1921, 371 / 6504 / E. 8745