Forschungen von Ausländern und Ergebnisse

Gleich nach dem Ersten Weltkrieg besetzten alliierte Armeen Istanbul und andere Gebiete im Osmanischen Reich. Die Engländer, die zu den Besatzungsländern gehörten, nahmen mehrere Hundert Personen fest, unter denen sich auch politische und militärische Führer der Osmanischen Regierung so wie auch bekannte Intellektuellen befanden, mit der Behauptung, dass sie bei armenischen Unruhen Kriegsverbrechen begangen, vertrieben sie auf die Insel Malta und sperrten sie ein.

Um Beweise gegen diese verhafteten Personen oder gegen die Regierung in Istanbul zu finden, wurden in den osmanischen Archiven umfassenden Untersuchungen durchgeführt, jedoch konnte man keine Beweise vorlegen. Hilflos untersuchte die englische Regierung auch die Berichte in englischen und amerikanischen Regierungsarchiven und kam trotzdem zu keinem Ergebnis.

In einem Bericht, der im amerikanischen Archiv zu finden ist, schrieb der englische Botschafter R.C. Craigie am 13. Juli 1921 an Lord Curzon folgendes:

"Es tut mir leid es mitzuteilen, dass es keine Beweise gegen die auf Malta verhafteten Türken gibt... Es gibt keinen einzigen konkreten Vorfall, der einen genügenden Beweis dafür bilden kann. Die erwähnten Berichte enthalten auf keinen Fall weitere Beweismittel, welche die Informationen über die Türken ergänzen können, über die die Regierung Ihrer Majestät gerade verfügt."

Die Rechtsberater in London beschlossen am 23. Juli 1921, dass die Beschuldigungen der Personen auf der Liste des englischen Außenministeriums zum Teil politischen Charakter haben und deshalb man gegen sie anders vorzugehen hatte als gegen die Türken, die als Kriegsverbrecher verhaftet wurden.

Außerdem gehören auch folgende Aussagen den Rechtsberatern der englischen Regierung in London: "Bis jetzt sagte kein einziger Zeuge aus, dass die Beschuldigungen gegen die verhafteten Türken richtig sind. Eigentlich ist es auch nicht klar, ob man gegen sie einen solchen Zeugen finden kann. Denn es braucht hier nicht erwähnt zu werden, wie schwer es ist, in einem Land wie Armenien, das so weit abgelegen und schwer zu erreichen ist, einen Zeugen zu finden, besonders deswegen, weil viel Zeit über die Vorfälle vergangen ist".

Letzten Endes wurden die Türken, die auf Malta verhaftet waren, im Jahre 1922 freigelassen, ohne jegliche Beschuldigung und es fand auch keine Gerichtsverhandlung statt.

Im Laufe dieses Prozesses erschienen in der englischen Presse Berichte, die die osmanische Regierung mit einem Völkermord an Armeniern beschuldigte sowie Dokumente, die angeblich diese Behauptung beweisen sollten. Diese Dokumente seien in osmanischen Regierungsanstalten in Syrien von englischen Besatzungskräften unter der Kommandantur von General Allenby entdeckt worden. Doch die später vom englischen Außenministerium eingeleiteten Untersuchungen zeigten, dass es sich bei diesen Dokumenten nicht um Dokumente handelte, die von der englischen Armee sichergestellt worden waren. Es waren die gefälschten Dokumente, die von der nationalistischen armenischen Delegation in Paris an die verbündete Delegation geschickt worden waren.

QUELLE: 1) Yildirim, Dr. Hüsamettin, Ermeni Iddalari ve Gerçekler, Ankara 2000, S. 38 (PRO. FO. 13. Juli 1921, 371 / 6504 / E. 8519) 2) gleiches Werk, S. 38, Foreign Office, 29. Juli 1921. 371 / 6504 / E. 8745