Während der Umsiedlung der Armenier wurden auf einige Kolonnen, besonders im Gebiet zwischen Aleppo und Zor von der einheimischen Bevölkerung Angriffe verübt. Einem Telegramm vom 8. Januar 1916 nach, wurden auf der Strecke zwischen Meskene und vor Aleppo mehrere Armenier bei Raubüberfällen der arabischen Banditen getötet. Rund 2.000 Armenier, die aus Diyarbakir nach Zor und aus Suruç über Menbiç nach Aleppo geführt wurden, wurden von arabischen Räubern überfallen und ausgeraubt.
Im Gebiet Diyarbakir wurden rund 2.000 Menschen von Banden und Räubern ohne Unterschied zwischen Armeniern und Nichtmoslems getötet. Daraufhin befahl der osmanische Staat den Verwaltungen, die Sicherheit zu gewährleisten und ähnliche Vorfälle zu verhindern und bekräftigte, dass andernfalls die betreffende Provinzverwaltung für die Angriffe der Banden und Räuber verantwortlich gemacht werden.
Zwischen Erzurum und Erzincan kam eine 500-köpfige Kolonne bei Angriffen der Kurden ums Leben. In einem chiffrierten Telegramm vom 14. Juni 1915 wurden die Verwaltungen in Diyarbakir, Elazig(Mamuretülaziz) und Bitlis aufgefordert, jegliche Maßnahmen gegen mögliche Angriffe der Stämme und Bauern zu fassen, und alle, die ein Massaker oder einen Raub wagen sollten, hart zu bestrafen.
Die osmanische Regierung maß, ungeachtet des anhaltenden Krieges an den Fronten gegen die Feinde, der Gewährleistung der Sicherheit der armenischen Kolonnen sowie ihrer Verpflegung große Bedeutung bei. Durch Anordnungen an die Verwaltungen, versuchte der Staat die Sicherheit der Umsiedler zu gewährleisten und Angreifer zu bestrafen. Die Regierung fragte in einem Telegramm, das sie am 5. September 1915 an die Verwaltungen in Erzurum, Adana, Ankara, Aleppo, (Bursa) Hüdavendigar, Diyarbakir, Sivas, Trabzon, Konya, Elazig, Urfa, Izmit, Zor, Karesi, Kayseri, Kütahya, Maras und Karahisar schickte, wie viele Angreifer bislang bestraft worden sind.
Auf der anderen Seite wurden Aufsichtsdelegation gegründet und in betreffende Gebiete entsandt, die eine mögliche Fahrlässigkeit und Korruption der Beamten streng kontrollierten. Diese Delegation stellte alle, deren Schuld bewiesen wurde, beim Kriegsgericht aus. Mehrere Beamten wurden vom Dienst suspendiert und erhielten schwere Strafen.
Eine Kommission unter Leitung des obersten Vernehmungsrichters Asim Bey und bestehend aus dem Verwaltungsinspektor der Provinz Ankara, Muhtar Bey sowie des Gendarmerieinspektors in Izmir, Ortsvorsteher Muhiddin Bey wurde in das, Adana, Aleppo, Syrien, Urfa, Zor und Marasumfassende Gebiet , eine weitere Kommission unter Leitung des Präsidenten des Kassationsgerichtes, Hulusi Bey sowie anderen Mitgliedern, darunter auch das Mitglied des Oberverwaltungsgerichts, Ismail Hakki Bey, wurde nach Bursa, Ankara, Izmit, Balikesir (Karasi), Kütahya, Eskisehir, Kayseri, Karahisar-i Sahip und Nigde geschickt.
Eine dritte Kommission unter Leitung des ehemaligen Gouverneurs von Bitlis, Mazhar Bey, an der auch der Istanbuler Oberstaatsanwalt Nihad sowie der Major Ali Naki Bey beteiligt waren, waren in Sivas, Trabzon, Erzurum, Elazig, Diyarbakir, Bitlis und Canik beauftragt. Der Leiter dieser Kommission, Mazhar Bey, erhielt am 3. Oktober 1915 ein chiffriertes Telegramm, worin er aufgefordert wurde, regelmäßig über die Arbeiten der Kommission zu berichten.
Den Kommissionen war befohlen worden, nach Ermittlungen gegen Gendarmen, Polizisten, Beamten und deren Vorsteher, sie zum Kriegsgericht auszuliefern. Eine Liste, die zum Kriegsgericht gelieferten Personen, sollte dem Innenministerium vorgelegt werden. Über die Ergebnisse der Ermittlungen gegen Gouverneure und Verwalter der Sandschaks musste erst das Innenministerium unterrichtet werden. Weitere Verfahren dürften erst dann eingeleitet werden. Eine mögliche Fahrlässigkeit der Richter von Kriegsgerichten oder Militärbeamten, mussten die Kommissionen an das betreffendes Armeekorps weiterleiten.
Im Rahmen der von den Kommissionen ausgearbeiteter Berichte wurden mehrere Beamten wegen Amtsmissbrauchs (Raub an Kolonnen, durch Fahrlässigkeit Angriffe nicht verhindern können, Missachtung der Befehle) entlassen. Einige davon wurden vors Kriegsgericht gestellt und schwer bestraft.
QUELLE: Halaçoglu, Prof. Dr. Yusuf, Ermeni Tehcirine Dair Gerçekler ( 1915 ), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001.
FUSSNOTE 1) Sifre kalemi. , nr. 59/244. 2) Sifre kalemi. , nr. 56/140; 55-A/144. 3) Sifre kalemi. , nr. 54/406; 55-A/73; nr. 54-A/248 4) Sifre kalemi. , nr. 54/9; nr. 54/162. 5) Sifre kalemi. , nr. 55-A/84. 6) Sifre kalemi. , nr. 56/186. 7) Sifre kalemi. , nr. 56/355; nr. 58/38. 8) Sifre kalemi. , nr. 56/267. 9) Sifre kalemi. , nr. 58/278; nr. 58/141; nr. 55-A/156; nr. 55-A/157; nr. 61/165; nr. 57/116; nr. 57/413; nr. 57/416; nr. 57/105; nr. 59/235; nr. 54-A/326; nr. 59/196;