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Die Ansprüche, die die Armenier gegen über unser Land geltend machen, können als die Anerkennung des armenischen Völkermordes und als Gegenleistung dafür die Zahlung einer Entschädigung und Abtretung von Boden zusammen gefaßt werden. Diese Ansprüche werden hauptsächlich auf diese Behauptungen begründet:

- Die Türken haben Armenien besetzt und den Boden der Armenier ihnen weggenommen.

- Die Türken haben ab dem Krieg von 1877-78 die Armenier den systematischen Mord ausgesetzt.

- Die Türken haben ab 1925 die Armenier einem geplanten Völkermord ausgesetzt.

- Es sind geheime Befehle von Talat Pascha über die Ausübung des Völkermordes gegen die Armenier vorhanden.

- Die Anzahl der während des Völkermordes um ihr Leben gekommenen Armenier beträgt 1,5 Millionen. Alle diese Behauptungen sind gegenüber einer objektiven Untersuchung gegenstandslos, nämlich:

- Es ist offensichtlich, daß es kein armenischer Staat existierte, als die Türken zum ersten Mal Anatolien betraten, und damit von der Enteignung des Landes der Armenier nicht die Rede sein könnte.

- Die durch die Armenier gestiftete Aufstände und durchgeführten Massenmorden nach dem osmanisch-russischen Krieg in 1877-78 wurden vorher erwähnt. Es ist nun auch aufgeklärt worden, daß diese Haltung der Armenier mit der Absicht, sich für ihre Propaganda im Westen einen Boden zu verschaffen, übernommen wurde.

- Ferner wurde darauf hingewiesen, daß die Ereignisse im Jahre 1915 eine reine Umsiedlungsaktion war, die die osmanische Regierung gegen die Armenier durchführte, die sie im Rücken angegriffen hatten. Außerdem wird in diesem Zusammenhang gemäß der Definition des Begriffes "Völkermord" im Vertrag der Vereinigten Nationen für die Entstehung des Deliktes vorausgesetzt, daß es eine Regierung beabsichtigt, ein Volk vollständig zu vernichten. Indessen wurde die Existenz der Regierungserlasse zur vollständigen Gewährleistung der Sicherheit und Wohlbefinden der Armenier, die der Umsiedlung ausgesetzt waren, geschweige denn, es gebe ein Anzeichen für die Absicht der osmanischen Regierung, die armenische Rasse zu vernichten. Andererseits ist ein wesentlicher Teil der osmanischen Archive zur Forschung der Historiker eröffnet worden, und wird auch nach und nach mit der Einordnung weiter geöffnet. Die Untersuchung dieser Unterlagen wird es darlegen, daß die Behauptungen der Armenier Gegenstandslos sind.

- Letztendlich ist infolge der Forschungen von zwei türkischen Historikern zweifelsfrei dargelegt worden, daß die "Urkunden", die zum ersten Mal durch einen Armenier Namens Andonyan im Bezug zu den geheimen Befehlen von Talat Pascha, auf den Armeniern Völkermord auszuüben, vorgebracht und Jahre lang als der Grundbeweis für die Gültigkeit der armenischen Behauptungen anerkannt wurden, vollständig Werk einer Fälschung sind.

- Diese Telegrafen wurden vorher 1919 in England in der Zeitung Daily Telegraph veröffentlicht. Es wird daran geglaubt, daß die Osmanen, nachdem die Mächte von General Allenby Aleppo und die Umgebung in einer kürzeren Zeit als vorgesehen Besetzt hatten, nicht alle Urkunden vernichten konnten und dieser Telegraf in die Hände von Allenby geraten ist. Das englische Außenministerium hat aufgrund dieser Behauptung die Angelegenheit bei dem Kommando der Besatzungsmächte nachgefragt. Schließlich wurde es gemerkt, daß diese Urkunde nicht durch Allenby entdeckt wunde, sondern durch eine armenische Gruppe in Paris vorgebracht wurde. Diesbezügliche Unterlage ist im englischen Staatsarchiv vorhanden. Diese Telegrafen wurden in der Gerichtsverhandlung von Tehliryan, dem Mörder von Talat Pasche, in Berlin vorgeworfen und fünf davon wurden durch den Expertenausschuß als echt anerkannt und in die Verhandlung Eingezogen. Indessen zeigte die Art der Fassung der Telegrafen und das Papier, daß sie keine osmanischen Urkunden waren, und es ist, wie es vorstehend erwähnt wurde, bewiesen worden, daß es sich um Fälschungen handelt.

Auch die Behauptung, es seien 1,5 Millionen Armenier ums Leben gekommen, hat keinen gültigen Bestand. Nämlich, die Zahl der gesamten Bevölkerung der Armenier, wie es durch vielen Quellen dieser Periode bestätigt wird, betrug etwa 1,3 Millionen. Also ist es nicht möglich, daß von einer Bevölkerung von 1,3 Millionen 1,5 Millionen Tote gegeben hat. Es sind keine Urkunden oder Methoden vorhanden, um die Zahl der ums Leben gekommenen Armenier festzustellen. Zum Beispiel teilte Bogos Nubar, der Führer der armenischen Delegation, die am Friedenskonferenz in Lausanne teilnahm, mit, daß in der Türkei insgesamt 280.000 Armenier lebten und 700.000 Armenier in andere Länder ausgewandert seien.

Wenn diese Angaben richtig sind, müßte sich der Verlust der Armeniens auf 300.000 beschränken, da die Gesamtbevölkerung der Armenier 1,3 Millionen war. In dieser Zahl sind diejenigen, die in den Bandenbewegungen oder auf der Seite der Russen ums Leben gekommen sind, eingeschlossen. Außerdem ist nicht zu vergessen, daß in derselben Periode etwa 3 Millionen Moslems, also das zehnfache dieser Verluste, um ihr Leben gekommen sind. In der Auflage von 1918 der Encyclopedia Britannica wird die Zahl der getöteten Armenier als 600.000 angegeben. Die Auflage von 1968 desselben Werkes gibt diese Zahl als 1,5 Millionen an. Die Zahl die Getötete steigt auf dem Papier. Nach dem Krieg wurde in Istanbul das Mustafa Pascha Kriegsgericht, bekannt als Nemrut Mustafa Pascha, gegründet. Da die Paschas Enver, Talat und Cemal sowie Dr. Nazim geflüchtet waren, waren die zurückgebliebenen verhaftet worden. Die Liste der zu verhaftenden Personen wurde durch die Engländer vorgegeben. Sie wurden Personen aus vier Gruppen verhaftet.

1. Wer im Krieg unmenschliche Handlungen gegenüber Armenier und Griechen ausübte,

2. Wer gegen die Kriegsregeln verstößt,

3. Wer gegen die Bedingungen des Waffenstillstandes verstößt,

4. Wer aus den Mächten in Kaukasien gegen die Befehle der Alliierten verstößt (diese waren die aserbaidschanischen Türken).

Es wurde vorerst beantragt, daß die Verhafteten in Istanbul vor Gericht zu stellen. Jedoch hatten die Besatzungsmächte, als ihr Begehren nicht entgegengenommen wurde, die Verhafteten nach Malta gebracht. Ein großer Teil von diesen waren ausschließlich wegen des armenischen Völkermordes zu Verurteilen. Die Engländer waren auf Beweissuche, was mehr als einem Jahr dauerte.

Die Verhaftungen erfolgten auf Anzeige, auch die Anzeigebriefe sind in den Akten vorhanden. Die englische Regierung hatte bei der Königlichen Staatsanwaltschaft nachgefragt, ob gegen diese Personen Klage erhoben werden sollte. Die Staatsanwaltschaft entgegnete, es seien keine Beweise vorhanden, die deren Verurteilung ermöglichen könnte. England begnügte sich damit nicht und beauftragte ihre Botschaft in Washington, in den amerikanischen Archiven nach Beweisen zu suchen. Die Botschaft teilte per Telegraf mit, es sei keine einzige Unterlage gefunden worden.

Die Telegrafen im Buch von Andonian, die heute als Beweis des Völkermordes vorgeführt werden, waren damals im Besitz der Engländer. Wenn diese echt gewesen wären, hätte man auf diese zurückgegriffen und die Verhafteten verurteilt. Wenn es eine Türkeifeindliche Regierung, wie die Regierung von Lloyd George, die alles, was sie gegen die Türkei in der Hand hatte, benutzen würde, diese Verurteilung nicht durchgeführt hatte, dann tat sie es deswegen nicht, weil es nichts zu Beweisen war.

Während der Umsiedlung wurde der Armenien Relief Society erlaubt, ihre Tätigkeit auszuüben und die Zuwendungen aus Amerika zu verteilen. Die osmanische Regierung soll einerseits sich für den Völkermord an den Armeniern beschlossen, und andererseits Fremde eingeladen und den Massenmord zuschauen gelassen haben? Das hat keinen logischen Zusammenhang.

Deswegen ist es offensichtlich, daß von einem unbewiesenen Völkermord nicht die Rede sein kann.

Heute legen zahlreiche Urkunden nicht den sogenannten armenischen Völkermord, sondern die armenische Tyrannei auf den Anatoliern dar. Die Tabelle im nächsten Abschnitt widerspiegelt die ausschlaggebenden Tatsachen in dieser Sache.