Wegen anhaltender armenischer Aufstände und Massaker wurde am 5. Juli 1915 an die Präfekturen von Adana, Erzurum, Bitlis, Aleppo, Diyarbakir, Syrien, Sivas, Trabzon, Mamuretülaziz, Mousul, an den Vorstand der "Kommission für zurückgelassene Güter in Adana" sowie an die Sandschaksverwaltungen von Zor, Maras, Canik, Kayseri und Izmit mitgeteilt, das zur Ansiedlung der Armenier bestimmte Gebiet sei erweitert worden.
Die Armenier sollten in den folgenden Gebieten angesiedelt werden, wobei ihr Anteil an der moslemischen Bevölkerungszahl 10 Prozent nicht überschreiten durfte:
1. Der Osten und Süden der Provinz Mousul, einschließlich der Dörfer und Ortschaften im Sandschak Kirkuk, die in 80 km Entfernung zu der iranischen Grenze stehen.
2. Der Osten und Süden des Sandschaks Zor, einschließlich der Niederlassungen im Tal der Flüsse Habur und Euphrat, 25 km von der Grenze Diyarbakirs entfernt.
3. Alle Dörfer und Ortschaften im Osten, Süden und Südwesten der Provinz Aleppo, ausgeschlossen der nördlichen Teile, Dörfer und Ortschaften in den Sandschaks Havran und Kerek, in der Provinz Syrien, die in mindestens 25 km Entfernung zu der Eisenbahnstrecke liegen. (*)
QUELLE: Halaçoglu, Prof. Dr. Yusuf, Ermeni Tehcirine Dair Gerçekler (1915), TTK Veröffentlichung, Ankara, 2001
FUSSNOTE: *) G.K., Nr. 54/315.